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	<title>Spam &#38; Recht</title>
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	<description>Alles zum Thema Spam und Abofallen</description>
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		<title>Abofallen: Gehaltsberater.de</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Jul 2008 16:02:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abofallen]]></category>
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		<description><![CDATA[Eigentlich keine neue Abofalle, sondern vom System wie alle aderen bereits bekannten auch. Wer eine Berechnung durchführen will, muss seine privaten Daten eintragen. Erst wer ganz herunterscrollt und das Kleingedruckte erkennt, weiß, dass er nun ein Abo für 12 Monate abgeschlossen hat.

Auch der Preis von 79 € erscheint bekannt und bewegt sich somit in den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eigentlich keine neue Abofalle, sondern vom System wie alle aderen bereits bekannten auch. Wer eine Berechnung durchführen will, muss seine privaten Daten eintragen. Erst wer ganz herunterscrollt und das Kleingedruckte erkennt, weiß, dass er nun ein Abo für 12 Monate abgeschlossen hat.</p>
<p><img src="http://img243.imageshack.us/img243/4425/fireshotprocapture14gehpj0.png" alt="fireshotprocapture14gehpj0 Abofallen: Gehaltsberater.de"  title="Abofallen: Gehaltsberater.de" /></p>
<p>Auch der Preis von 79 € erscheint bekannt und bewegt sich somit in den Bereichen, wo der Betroffene meist einfach zahlt und den Weg zu einer Verbraucherschutzzentrale oder zu einem Anwalt gerade nicht geht.<br />
<img src="http://img245.imageshack.us/img245/4974/fireshotprocapture15gehrm2.png" alt="fireshotprocapture15gehrm2 Abofallen: Gehaltsberater.de"  title="Abofallen: Gehaltsberater.de" /><br />
Dabei ist gerade dies der Grund, warum solche Abzockfallen ein lohnendes Geschäft darstellen. Wir können deshalb nur dringend raten, sich dies nicht gefallen zu lassen.</p>
<p>Wer hierzu Informationen oder anwatlichen Beistand benötigt, kann sich auch unter kiefer@law-expert.info an uns wenden.</p>
<p><a href="http://www.kiefer-woerner.de"> ▌KWK ▌Rechtsanwälte, RA H. Kiefer ▌</a><br />
<strong>Kanzlei für Neue Medien, Weinrecht, Arbeit und Steuern</strong><br />
Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer,berichtet zum Thema <strong>Abofallen</strong> und <strong>Informationstechnologie</strong></p>
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		<title>Krankenkassen haben keinen Freibrief für unzulässige Telefonwerbung</title>
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		<pubDate>Wed, 16 Jan 2008 06:47:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[SPAM]]></category>
		<category><![CDATA[Telefonwerbung / Spam]]></category>
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		<description><![CDATA[Ein aktuelles Urteil gegen die Deutsche BKK untermauert den Ruf nach einer Unwirksamkeit von Verträgen ohne ausdrückliche Bestätigung der Angerufenen. So musste erst das Landgericht Braunschweig mit seinem Urteil vom 08.01.2008 klarstellen, dass die gesetzliche Beratungspflicht der Krankenkassen die Kassen nicht zur Telefonwerbung gegenüber ihren Mitgliedern berechtigt. Die Betriebskrankenkasse hatte aus der im Sozialgesetzbuch verankerten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein aktuelles Urteil gegen die Deutsche BKK untermauert den Ruf nach einer Unwirksamkeit von Verträgen ohne ausdrückliche Bestätigung der Angerufenen. So musste erst das Landgericht Braunschweig mit seinem Urteil vom 08.01.2008 klarstellen, dass die gesetzliche Beratungspflicht der Krankenkassen die Kassen nicht zur Telefonwerbung gegenüber ihren Mitgliedern berechtigt. Die Betriebskrankenkasse hatte aus der im Sozialgesetzbuch verankerten allgemeinen Beratungspflicht die Berechtigung abgeleitet, Kunden gezielt anzurufen. In Zusammenarbeit mit der Karstadt Quelle Versicherung rief sie Kunden an, um ihnen eine private Krankenzusatzversicherung anzubieten. Diesen wettbewerbswidrigen Anrufen hat das Landgericht Braunschweig mit dem aktuellen Urteil einen Riegel vorgeschoben. Unberührt lässt das Urteil aber die Frage der Wirksamkeit der am Telefon abgeschlossenen Versicherungen.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.vzbv.de/go/presse/963/index.html">Pressemitteilung der vzbv vom 15.01.2008</a><br />
Gefunden bei: <a href="http://telefonundrecht.de/2008/01/16/beratungspflicht-von-krankenkassen-berechtigt-nicht-zur-telefonwerbung/">Telekommunikation und Recht</a></p>
<p><a href="http://www.kiefer-woerner.de"> ▌KWK ▌Rechtsanwälte, RA H. Kiefer ▌</a><br />
Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer</p>
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		<title>Spam Mail droht den Rauswurf aus dem Google Index an !</title>
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		<pubDate>Tue, 04 Sep 2007 08:16:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[SPAM]]></category>
		<category><![CDATA[SPAM Warnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Google Index]]></category>
		<category><![CDATA[Spam Mail]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie man bei golem.de lesen kann werden aktuell Emails versendet, in denen Webmaster darauf hingewiesen werden, dass ihre Internetpräsenz aus Googles Suchindex entfernt wurde oder wird. Dahinter steckt allem Anschein nach lediglich eine Spam-Welle und Empfänger sollten sich dadurch nicht verunsichern lassen.

Quelle: Gefunden bei golem.de
Berichtet im Internetrecht zum Thema Spam durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kanzlei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie man bei golem.de lesen kann werden aktuell Emails versendet, in denen Webmaster darauf hingewiesen werden, dass ihre Internetpräsenz aus Googles Suchindex entfernt wurde oder wird. Dahinter steckt allem Anschein nach lediglich eine Spam-Welle und Empfänger sollten sich dadurch nicht verunsichern lassen.</p>
<p><img src="http://img139.imageshack.us/img139/8020/photocase755387841671so1.jpg" alt="Quelle: Photocase" title="Spam Mail droht den Rauswurf aus dem Google Index an !" /></p>
<p><strong>Quelle:</strong> <a href="http://www.golem.de/0706/53027.html">Gefunden bei golem.de</a></p>
<p><a href="http://www.kiefer-woerner.de">Berichtet im Internetrecht zum Thema Spam durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kanzlei für Neue Medien, Arbeit und Steuern, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer.</a></p>
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		<title>Pflicht zur Kostenansage bei Telefondiensten</title>
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		<pubDate>Mon, 03 Sep 2007 05:03:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mehrwertnummern]]></category>
		<category><![CDATA[Handy]]></category>
		<category><![CDATA[Infodienste]]></category>
		<category><![CDATA[Telefonauskunft]]></category>

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		<description><![CDATA[Infodienste wie die Telefonauskunft müssen künftig die entstehenden Kosten zu Gesprächsbeginn ausdrücklich ansagen, wenn der Anruf pro Minute zwei Euro oder mehr kostet. Ähnliche Vorschriften gelten auch für teure Handy-Dienste, etwa beim Herunterladen von Klingeltönen oder dem Abrufen von Sportergebnissen. Die Gebühren für so genannte Premium-Dienste mit 0900-Vorwahl werden auf drei Euro je Minute begrenzt.
Berichtet [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Infodienste wie die Telefonauskunft müssen künftig die entstehenden Kosten zu Gesprächsbeginn ausdrücklich ansagen, wenn der Anruf pro Minute zwei Euro oder mehr kostet. Ähnliche Vorschriften gelten auch für teure Handy-Dienste, etwa beim Herunterladen von Klingeltönen oder dem Abrufen von Sportergebnissen. Die Gebühren für so genannte Premium-Dienste mit 0900-Vorwahl werden auf drei Euro je Minute begrenzt.</p>
<p><a href="http://kiefer-woerner.de">Berichtet durch Rechtsanwalt Holger Kiefer zu Mehrwertnummern, Kiefer Wörner und Kollegen, Kanzlei für neue Medien und Steuern, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer</a></p>
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		<title>Ein Winzerfluch gegen Spam</title>
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		<pubDate>Mon, 03 Sep 2007 04:57:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Blogroll]]></category>
		<category><![CDATA[SPAM]]></category>
		<category><![CDATA[Spam. Winzer]]></category>
		<category><![CDATA[Winzerblog]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf dem Winzerblog kann man die Auswirkungen von Spam auf das Nervenkostüm des Winzerbloggers nachlesen. Nicht mit rechtlichen Schritten wird hier dem Spammer gedroht, nein er wird einfach mit folgendem Fluch belegt:
Dem Winzer- und Kellermeisterfluch!!!

Hiermit verfüge ich Kraft meines Berufes, das du, Cialis, ab jetzt auf ewig mit dem Winzer- und Kellermeisterfluch belegt bist, d.h. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf dem Winzerblog kann man die Auswirkungen von Spam auf das Nervenkostüm des Winzerbloggers nachlesen. Nicht mit rechtlichen Schritten wird hier dem Spammer gedroht, nein er wird einfach mit folgendem Fluch belegt:</p>
<p><strong>Dem Winzer- und Kellermeisterfluch!!!</strong></p>
<ul>
Hiermit verfüge ich Kraft meines Berufes, das du, Cialis, ab jetzt auf ewig mit dem Winzer- und Kellermeisterfluch belegt bist, d.h. aller Wein den du fortan trinken wirst, wird grausig, bitter und ekelhaft schmecken wie dein Charakter.<br />
Weiterhin möge dir für jede verschickte Spam ein Furunkel am Allerwertesten wachsen, für jeden Dollar den du gutgläubigen Menschen aus der Tasche ziehst, soll dir, wie von deinen Produkten versprochen, ein gewaltiges Gemächt aus Nase und Ohren erwachsen, solange bis du dein widerliches Handwerk niederlegst.</ul>
<p><strong>Quelle:</strong> <a href="http://winzerblog.de/archiv/verfluchter-spammer-cialis-1153/">Winzerblog.de vom 31.08.2007</a></p>
<p><a href="http://www.kiefer-woerner.de">Berichtet durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kiefer Wörner und Kollegen, Kanzlei für neue Medien, Arbeit und Steuern, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer</a></p>
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		<title>Versendung von Spam-E-Mails gerichtlich untersagt</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Nov 2006 12:15:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Entscheidungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die klagende Microsoft Corporation hat den Beklagten wegen Versendung so genannter Spam-E-Mails auf Unterlassung, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht in Anspruch genommen.
Die Klägerin betreibt unter anderem den Internet-Dienst „hotmail“. Sie ist Inhaberin der Gemeinschafts-Wortmarke „Hotmail“. Der Beklagte hat in der Vergangenheit eine Reihe von Internetseiten betrieben, unter anderem solche mit dem kostenpflichtigen Angebot pornographischer Inhalte. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die klagende Microsoft Corporation hat den Beklagten wegen Versendung so genannter Spam-E-Mails auf Unterlassung, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht in Anspruch genommen.</p>
<p>Die Klägerin betreibt unter anderem den Internet-Dienst „hotmail“. Sie ist Inhaberin der Gemeinschafts-Wortmarke „Hotmail“. Der Beklagte hat in der Vergangenheit eine Reihe von Internetseiten betrieben, unter anderem solche mit dem kostenpflichtigen Angebot pornographischer Inhalte. Das Landgericht Mannheim hat dem Beklagten untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Werbe-E-Mails zu versenden, die im Absenderadressfeld die Bezeichnung „hotmail“ und/oder „@hotmail.com“ enthalten. Es hat ihn verurteilt, über die bisherigen Versendungen mit solchen Absenderadressen Auskunft zu geben, weiter Auskunft zu erteilen über die Versendung von E-Mails zu Werbezwecken an Personen, die eine von der Klägerin verwaltete Empfängeradresse entsprechend der Schemata xy@hotmail.de, xy@hotmail.com u. a. führen, und hat wegen dieser Handlungen seine Schadensersatzpflicht festgestellt.</p>
<p>Die Berufung des Beklagten zum Oberlandesgericht Karlsruhe blieb ohne Erfolg. Die Klägerin hat gegen den Beklagten einen Unterlassungsanspruch. Nach Artikel 9 GMVO gewährt die Gemeinschaftsmarke ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht, das es ihm gestattet, Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein mit der Gemeinschaftsmarke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie eingetragen ist.</p>
<p>Der Beklage hat ein mit der Wortmarke der Klägerin „Hotmail“ identisches Zeichen markenmäßig benutzt. Nach der Beweisaufnahme geht der Senat davon aus, dass der Beklagte in ganz erheblichem Umfang an eine Vielzahl von Personen Werbe-E-Mails unter Verwendung einer Absenderadresse versandt hat, die nach dem Symbol „@“ das Zeichen „hotmail“ oder „hotmail.com“ enthielten. Eine E-Mail-Adresse besteht üblicherweise aus einer vor dem Symbol „@“ angeordneten, individuellen Bezeichnung, die von dem jeweiligen Teilnehmer des E-Mail-Verkehrs grundsätzlich frei gewählt werden kann, ferner aus einer nach dem Symbol „@“ angeordneten Bezeichnung, die entweder deutlich macht, in welchem Unternehmen oder welcher Behörde der Teilnehmer tätig ist, oder aber zeigt, bei welchem Internetdienstleister der Teilnehmer einen Account eingerichtet hat.</p>
<p>Der Empfänger einer E-Mail erhält deshalb eine Information darüber, welcher konkrete Teilnehmer ihm eine Nachricht übermittelt, und wessen Dienstleistung der Teilnehmer in Anspruch nimmt. Die entsprechenden Dienstleister haben ein erhebliches Interesse daran, ihr jeweiliges Zeichen bekannt zu machen, indem es in die Absenderadresse aufgenommen wird. Der Beklagte ist aufgrund der schuldhaften Markenverletzung zum Schadensersatz und zur Auskunft verpflichtet. Der Beklagte ist auch zur Auskunft und zum Schadensersatz verpflichtet, soweit er E-Mails an von der Klägerin verwaltete Empfängeradressen versandt hat.</p>
<p>Die Klägerin und der Beklagte stehen in einem Wettbewerbsverhältnis. Der Beklagte hat schuldhaft gehandelt, denn er hätte bei Beachtung gehöriger Sorgfalt erkennen können und müssen, dass die Versendung von Werbe-E-Mails an Empfänger, die nicht ihr Einverständnis erklärt hatten, wettbewerbswidrig ist. Um den Bedürfnissen ihrer Kunden zu entsprechen, muss die Klägerin bei den von ihr unterhaltenen E-Mail-Diensten hinreichende Empfang- und Speicherkapazitäten bereit halten. Da auch Spam-E-Mails die entsprechenden Kapazitäten beanspruchen, muss die Klägerin höhere Kapazitäten bereit stellen, damit den Kunden der erwünschte E-Mail-Verkehr möglich bleibt. Das begründet ein Interesse der Klägerin an der Feststellung der Schadensersatzpflicht des Beklagten, weil er für solche Spam-E-Mails verantwortlich ist.</p>
<p><strong>Quelle</strong>: <a href="http://www.olgkarlsruhe.de/servlet/PB/menu/1202938/index.html?ROOT=1180141">Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 02.11.2006</a>; Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 25.10.2006 &#8211; 6 U 35/06 -</p>
<p><em>Berichtet im <strong>Marken- und Wettbewerbsrecht</strong> durch <strong>Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kanzlei für Neue Medien und Steuern,</strong> Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer </em></p>
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		</item>
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		<title>Bmj: Besserer Schutz vor Hackern, Datenklau und Computersabotage</title>
		<link>http://spamrecht.com/?p=22</link>
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		<pubDate>Sun, 08 Oct 2006 13:27:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Blogroll]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz zu lesen ist, wurde der Regierungsentwurf zur Bekämpfung der Computerkriminalität beschlossen.
Der Entwurf schließt Regelungslücken vor allem im Bereich des &#8220;Hacking&#8221;, d.h. dem &#8220;Knacken&#8221; von Computersicherheitssystemen, und der Computersabotage.
&#8220;Deutschland verfügt bereits über ein weitreichendes Computerstrafrecht. Mit den Straftatbeständen des Computerbetrugs, der Fälschung beweiserheblicher Daten und der Datenveränderung existieren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz zu lesen ist, wurde der Regierungsentwurf zur Bekämpfung der Computerkriminalität beschlossen.</p>
<p>Der Entwurf schließt Regelungslücken vor allem im Bereich des &#8220;Hacking&#8221;, d.h. dem &#8220;Knacken&#8221; von Computersicherheitssystemen, und der Computersabotage.</p>
<blockquote><p><em>&#8220;Deutschland verfügt bereits über ein weitreichendes Computerstrafrecht. Mit den Straftatbeständen des Computerbetrugs, der Fälschung beweiserheblicher Daten und der Datenveränderung existieren Vorschriften, die dem internationalen Standard vollständig entsprechen. Die rasante Entwicklung der Informationstechnologie führt jedoch immer wieder zu neuen kriminellen Gefahren und Missbrauchsmöglichkeiten. Straftäter greifen moderne Informationssysteme mit Computerviren, Würmern und Denial-of-Service-Attacken an und verursachen weltweit erhebliche Schäden. Letzte Lücken im deutschen Strafrecht schließt der heutige Gesetzentwurf&#8221;, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.  </em></p></blockquote>
<p>Auch das so genannte<strong> &#8220;Phishing&#8221;</strong> ist bereits nach geltendem Recht strafbar.<br />
Darunter versteht man das Ausspionieren persönlicher Daten im Internet. Dabei wird per E-Mail versucht, den Empfänger irre zu führen und zur Herausgabe von Zugangsdaten und Passwörtern für das Online-Banking zu bewegen. Gibt der Empfänger die geforderten Daten auf der vermeintlichen Internetseite oder per E-Mail an, werden diese direkt an den &#8220;Phisher&#8221; weitergeleitet, der mit den so erlangten Daten vermögensschädigende Transaktionen durchführt.<br />
Hier kommen die Straftatbestände des Ausspähens von Daten (§ 202a StGB), des Betrugs/Computerbetrugs (§ 263/§ 263a StGB), der Fälschung beweiserheblicher Daten(§ 269 StGB) und der unbefugten Datenerhebung und -verarbeitung (§§ 44, 43 BDSG) in Betracht.</p>
<p>Der heutige Regierungsentwurf setzt den EU-Rahmenbeschluss über Angriffe auf Informationssysteme sowie das Europarat-Übereinkommen über Computerkriminalität in nationales Recht um:</p>
<ul>
<li>Künftig soll bereits der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Überwindung von Sicherheitsvorkehrungen unter Strafe gestellt werden (§ 202a StGB). Ein Verschaffen von Daten wird nicht mehr erforderlich sein. Damit wird klargestellt, dass &#8220;Hacking&#8221; strafbar ist.</li>
<li>Computersabotage ist bisher nur bei Angriffen gegen Betriebe, Unternehmen und Behörden strafbar (§ 303b StGB). Künftig sollen auch private Datenverarbeitungen geschützt werden. Ferner werden Störungen durch unbefugtes Eingeben und Übermitteln von Computerdaten unter Strafe gestellt, um &#8220;DoS-Attacken&#8221; erfassen zu können, bei denen die Dienste eines Servers durch eine Vielzahl von Anfragen so belastet werden, dass dessen Kapazitäten nicht ausreichen und der Zugang für berechtigte Kontaktaufnahmen mit dem Server blockiert oder erschwert wird. Besonders schwere Fälle der Computersabotage können künftig mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden.</li>
<li>Das Sichverschaffen von Daten aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage soll unter Strafe gestellt werden (§ 202b StGB neu).</li>
</ul>
<ul>
<li>Besonders gefährliche Vorbereitungshandlungen zu Computerstraftaten werden künftig strafbar sein. Sanktioniert wird insbesondere das Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von &#8220;Hacker-Tools&#8221;, die bereits nach Art und Weise ihres Aufbaus darauf angelegt sind, illegalen Zwecken zu dienen (§ 202c StGB neu).</li>
</ul>
<p><strong>Quelle:</strong> <a href="http://www.bmj.bund.de/enid/755a054b13247dd313df4d5450e82606,792f74707265737365617274696b656c5f6964092d0932353638093a096d795f79656172092d0932303036093a096d795f6d6f6e7468092d093039093a095f7472636964092d0932353638/Presse/Pressemitteilungen_58.html" target="_blank">Pressemitteilung des Bundesministerium für Justiz vom 20.09.2006</a></p>
<p><a href="http://www.rechtblog.de/" target="_blank"><strong><em>Berichtet durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kanzlei für Neue Medien und Steuern, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer</em></strong></a></p>
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		<item>
		<title>Trojaner in gefälschten eBay-Rechnungen</title>
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		<pubDate>Tue, 15 Aug 2006 08:12:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Blogroll]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie heise.de berichtet, schwappt eine neue Schädlingswelle durch das Internet. Eine als eBay-Rechnung getarnte Mail gibt vor, im Anhang eine Auflistung der Kontoaktivitäten in einem vorgeblichen PDF-Dokument mit sich zu führen.
Wie üblich kündigt der Mail-Text eine relativ hohe Summe an, um den verunsicherten Empfänger zum Öffnen des Anhangs zu verleiten.  In dem beigefügten ZIP-Archiv [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie heise.de berichtet, schwappt eine neue Schädlingswelle durch das Internet. Eine als eBay-Rechnung getarnte Mail gibt vor, im Anhang eine Auflistung der Kontoaktivitäten in einem vorgeblichen PDF-Dokument mit sich zu führen.</p>
<p>Wie üblich kündigt der Mail-Text eine relativ hohe Summe an, um den verunsicherten Empfänger zum Öffnen des Anhangs zu verleiten.  In dem beigefügten ZIP-Archiv steckt statt der Rechung aber eine ausführbare Datei, die nach dem Auspacken und einem Doppelklick einen Downloader startet. Dieser lädt weiteren Schadcode aus dem Internet nach. Was genau auf dem PC geschieht, ist noch unklar und wird weiter getestet. Bei einer kurzen Analyse eines Samples auf Virustotal erkannten nur AntiVir, eTrust-Vet und NOD32 einen Schädling (TR/Dldr.EbayBill.D).</p>
<p><strong>Quelle:</strong> <a target="_blank" href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/76828">heise.de vom  15.08.2006</a></p>
<p><em><strong>Berichtet durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kanzlei für Neue Medien und Steuern, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer</strong></em></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Wie schütze ich mich vor Spam ?</title>
		<link>http://spamrecht.com/?p=20</link>
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		<pubDate>Wed, 21 Jun 2006 04:14:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Blogroll]]></category>
		<category><![CDATA[SPAM]]></category>

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		<description><![CDATA[Spam bekämpft man am besten an der Wurzel. Ist ein Email-Konto erst einmal Opfer geworden, wird man das Übel nie mehr los.  Die Erfahrung zeigt, dass Spam Filter im Ergebnis nicht wirklich helfen.

Wer hat nicht schon die Erfahrung machen müssen, dass wichtige Emails im Spamfilter gelandet sind. Glück gehabt, wenn man dies noch zeitnah [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Spam bekämpft man am besten an der Wurzel. Ist ein Email-Konto erst einmal Opfer geworden, wird man das Übel nie mehr los.  Die Erfahrung zeigt, dass Spam Filter im Ergebnis nicht wirklich helfen.</p>
<p><img align="middle" src="http://img92.imageshack.us/img92/1852/photocase6938157152244sb.jpg" title="Wie schütze ich mich vor Spam ?" alt="photocase6938157152244sb Wie schütze ich mich vor Spam ?" /></p>
<p>Wer hat nicht schon die Erfahrung machen müssen, dass wichtige Emails im Spamfilter gelandet sind. Glück gehabt, wenn man dies noch zeitnah bemerkt hat.</p>
<p>Es bleibt einem nicht anderes übrig, als regelmäßige Kontrollen durchzuführen. Damit allerdings ist der Filter praktisch sinnlos geworden, denn Sortieren und Bewerten könnte man Email auch so. Komplett verseuchte Adressen, die täglich Dutzende von Spam- oder Virensendungen empfangen, sollte man konsequenterweise abschalten und durch frische Adressen ersetzen.</p>
<p>Das ist natürlich nicht immer einfach, wer möchte den schon gern seine individuelle Email aufgeben. Was macht man mit Email Adressen von ausgeschiedenen Mitarbeitern usw. Im Ergebnis ist auch in diesen Fällen ein erheblicher Aufwand zu betreiben, da die Geschäftskunden über die Änderung der Email informiert werden müssen.</p>
<p>Bedeutet, dass man auch in diesen Fällen den Email Verkehr überwachen muss, damit keine wichtigen Nachrichten verloren gehen. Auch die Möglichkeit über einen Autoresponder auf die Änderung der Mail hinzuweisen wäre möglich.</p>
<p>Welche Strategie sollte man bei der Verwaltung der Emails des Unternehmens verfolgen?</p>
<ol>
<li>Möglichst keine Email Adressen im Internet bekanntmachen und wenn dann verschlüsselt</li>
<li>Für das Internet einen getrennten Account anlegen.</li>
<li>Geschäftsemails nicht privat verwenden.</li>
<li>Wenn möglichst sachbezogene, bzw. tätigkeitsbezogene  Emailadressen verwenden, da diese die Übernahme durch einen nachfolgenden Mitarbeiter ermöglichen z.B. einkauf@firma.de und nicht max-maier@firma.de</li>
</ol>
<p><strong>Fazit:</strong></p>
<blockquote><p><em>Einen wirklichen Schutz gibt es nicht. Im Ergebnis bleibt bei einem hohen Aufkommen von Spam nur die Möglichkeit die Email abzuschalten und sich eine andere Email Adresse anzulegen. Vielleicht können die genannten Tips die Nutzungsdauer der verwendeten  Email Adressen zumindest verlängern.</em></p></blockquote>
<p><strong>Berichtet durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kanzlei für Neue Medien und Steuern, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer</strong></p>
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		<title>Aktuelle Warnung: Midi-Dateien bringen Winamp aus dem Takt</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Jun 2006 04:36:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Blogroll]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie heise online berichtet, patzt Winamp beim Verarbeiten von Musikdateien im Midi-Format (.mid), meldet das FrSIRT. Durch einen unter bestimmten Umständen auftretenden Pufferüberlauf könnten Angreifer mit präparierten Midi-Dateien Code einschleusen und so die Kontrolle über den Rechner übernehmen.
Zum kompletten Bericht bei heise online vom 19.06.2006 
Tipp: Sofort auf die neuste Version des Programms updaten, dann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie heise online berichtet, patzt Winamp beim Verarbeiten von Musikdateien im Midi-Format (.mid), meldet das FrSIRT. Durch einen unter bestimmten Umständen auftretenden Pufferüberlauf könnten Angreifer mit präparierten Midi-Dateien Code einschleusen und so die Kontrolle über den Rechner übernehmen.</p>
<p><a target="_blank" href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/74436">Zum kompletten Bericht bei heise online vom 19.06.2006 </a></p>
<p><strong>Tipp</strong>: Sofort auf die neuste Version des Programms updaten, dann dürfte das Problem nicht mehr auftreten.</p>
<p><strong>Berichtet durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kanzlei für Neue Medien und Steuern, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer </strong></p>
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