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Pflicht zur Kostenansage bei Telefondiensten

Infodienste wie die Telefonauskunft müssen künftig die entstehenden Kosten zu Gesprächsbeginn ausdrücklich ansagen, wenn der Anruf pro Minute zwei Euro oder mehr kostet. Ähnliche Vorschriften gelten auch für teure Handy-Dienste, etwa beim Herunterladen von Klingeltönen oder dem Abrufen von Sportergebnissen. Die Gebühren für so genannte Premium-Dienste mit 0900-Vorwahl werden auf drei Euro je Minute begrenzt.

Berichtet durch Rechtsanwalt Holger Kiefer zu Mehrwertnummern, Kiefer Wörner und Kollegen, Kanzlei für neue Medien und Steuern, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer

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