Amtsgericht DĂĽsseldorf: Gekaufte Email Adressen
Wer Email Adressen käuflich erwirbt, muss sich darüber informieren, ob die Inhaber der Adressen auch E-Mails zu Werbezwecken erhalten möchte:
Die Klage ist aus § 1004 BGB, § 823 Abs. 1 BGB begründet.
Der Beklagte hat ein Recht des Klägers dadurch verletzt, dass er ihm ohne dessen Zustimmung das streitgegenständliche E-Mail zu Werbezwecken zugesandt hat. Die Rechtswidrigkeit [...]

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